Kurz gesagt
Diese Verordnung hebt bestimmte marktordnungsrechtliche Vorschriften im Bereich Zucker auf. Sie wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen.
Was sie regelt
- Die Aufhebung der Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung.
- Die Aufhebung der Subventionsverordnung Zucker.
- Die Weiteranwendung der Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung für Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind.
Wen es betrifft
- Betreiber, die von der Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung betroffen waren.
- Betreiber, die von der Subventionsverordnung Zucker betroffen waren.
Eckpunkte
- Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung vom 26. Juni 1978 wird aufgehoben.
- Die Subventionsverordnung Zucker vom 31. Januar 1975 wird aufgehoben.
- Für Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind, bleibt die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung weiterhin gültig.
📄 Gesetzestext
MORVAufhV2010-12-17BGBl I2010, 2295, 2298Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker(+++ Textnachweis ab: 28.12.2010 +++) Die V wurde als Artikel 5 der V v. 17.12.2010 I 2295 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Artikel 6 dieser V am 28.12.2010 in Kraft getreten.
MORVAufhV§ 1Aufhebung von VorschriftenEs werden aufgehoben: 1.die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 919), die zuletzt durch Artikel 49 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, und2.die Subventionsverordnung Zucker vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 446), die zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist.
MORVAufhV§ 2Weiteranwendung von VorschriftenDie Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.