Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Verjährung von Ansprüchen, die sich aus der unberechtigten oder rechtswidrigen Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften ergeben.
Was es regelt
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von DM-Gegenwerten aus Transferrubeln oder bilateralen Clearingrubeln.
- Den Beginn dieser Verjährungsfrist.
- Eine absolute Verjährungsfrist, unabhängig von der Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen.
- Die entsprechende Anwendung dieser Regelungen auf Importgeschäfte auf Transferrubel- beziehungsweise Clearingrubelbasis.
Wen es betrifft
- Stellen, die für die Geltendmachung von DM-Forderungen zuständig sind.
- Personen, die aufgrund von Transferrubelgeschäften zu Zahlungen verpflichtet sind.
Eckpunkte
- Ansprüche verjähren in zehn Jahren.
- Die Zehnjahresfrist beginnt, sobald die zuständige Stelle Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten erlangt.
- Unabhängig von dieser Kenntnis verjähren die Ansprüche spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020.
- Diese Regelungen gelten auch für Importgeschäfte auf Transferrubel- oder Clearingrubelbasis.
📄 Gesetzestext
TrVerjG1993-06-23BGBl I1993, 944, 986Gesetz zur Regelung der Verjährung von Ansprüchen wegen unberechtigter
oder rechtswidriger Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften
(+++ Textnachweis ab: 27.6.1993 +++)Das G wurde als Artikel 38 G 105-16 v. 23.6.1993 I 944 (FKPG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 43 Abs. 1 dieses G am 27.6.1993 in Kraft getreten.
TrVerjG(XXXX)(1) Ansprüche wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von DM-Gegenwerten aus der Verrechnung von Transferrubeln bzw. bilateralen Clearingrubeln verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund in zehn Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem die für die Geltendmachung der DM-Forderungen zuständige Stelle von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis mit Ablauf des 31. Dezember 2020.
(2) Für die Verjährung von Ansprüchen auf die Zahlung von DM-Gegenwerten aus Importgeschäften auf Transferrubel- beziehungsweise Clearingrubelbasis ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.