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Gesetz zur Regelung der Verjährung von Ansprüchen wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Verjährung von Ansprüchen, die sich aus der unberechtigten oder rechtswidrigen Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften ergeben.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
TrVerjG1993-06-23BGBl I1993, 944, 986Gesetz zur Regelung der Verjährung von Ansprüchen wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften (+++ Textnachweis ab: 27.6.1993 +++)Das G wurde als Artikel 38 G 105-16 v. 23.6.1993 I 944 (FKPG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 43 Abs. 1 dieses G am 27.6.1993 in Kraft getreten. TrVerjG(XXXX)(1) Ansprüche wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von DM-Gegenwerten aus der Verrechnung von Transferrubeln bzw. bilateralen Clearingrubeln verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund in zehn Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem die für die Geltendmachung der DM-Forderungen zuständige Stelle von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis mit Ablauf des 31. Dezember 2020. (2) Für die Verjährung von Ansprüchen auf die Zahlung von DM-Gegenwerten aus Importgeschäften auf Transferrubel- beziehungsweise Clearingrubelbasis ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.