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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Die

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Staatsvertrag zu, der die Verteilung von Versorgungslasten regelt, wenn Beamte zwischen Bund und Ländern wechseln.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VsorglastVteilStVtrG2010-09-05BGBl I2010, 1288 (1404)Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (+++ Textnachweis ab: 14.9.2010 +++)(+++ Text des Staatsvertrags siehe: VsorglastVteilStVtr +++) VsorglastVteilStVtrGArt 1Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-StaatsvertragDem am 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. VsorglastVteilStVtrG(XXXX) Art 2 bis Art 5(weggefallen)- VsorglastVteilStVtrGArt 6Inkrafttreten(1) Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag nach seinem § 17 Absatz 1 für den Bund in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.