Kurz gesagt
Dieses Gesetz genehmigt eine Änderung des Namens und der Form des "Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht".
Was es regelt
- Die Umbenennung des "Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht".
- Die Änderung der Form der Medaille des Ehrenzeichens.
- Die Genehmigung dieser Änderungen durch den Bundespräsidenten und den Bundesminister des Innern.
Wen es betrifft
- Das Präsidium der Deutschen Verkehrswacht e.V. (früher Bundesverkehrswacht).
- Personen, die das Ehrenzeichen erhalten oder damit in Verbindung stehen.
Eckpunkte
- Der Name "Bundesverkehrswacht" wird in "Deutsche Verkehrswacht" geändert.
- Diese Namensänderung gilt für alle Artikel der Stiftungsurkunde des Ehrenzeichens vom 7. November 1957.
- Auf der Rückseite der Medaille wird das Wort "Bundesverkehrswacht" in "Deutsche Verkehrswacht" geändert.
- Die Genehmigung erfolgte nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses vom 4. Juli 1958.
📄 Gesetzestext
BVerkEhrZÄndErl1968-07-03BGBl I1968, 768BGBl I1969, 11Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Benennung und der Form des
"Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht"
(+++ Textnachweis ab: 10. 7.1968 +++)
BVerkEhrZÄndErl(XXXX)Das Präsidium der Deutschen Verkehrswacht e.V. (früher Bundesverkehrswacht) hat folgenden Beschluß gefaßt: "Das Präsidium beschließt, daß gemäß § 1 der neuen Satzung in der Stiftungsurkunde des Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht vom 7. November 1957 der Name "Bundesverkehrswacht" in allen Artikeln in den Namen "Deutsche Verkehrswacht" geändert wird. Auf der Rückseite der Medaille wird das Wort "Bundesverkehrswacht" in "Deutsche Verkehrswacht" geändert."Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die vom Präsidium der Deutschen Verkehrswacht e.V. beschlossene Änderung der Benennung und der Form des Ehrenzeichens.Der BundespräsidentDer Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.