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Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Benennung und der Form des "Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht"

Kurz gesagt

Dieses Gesetz genehmigt eine Änderung des Namens und der Form des "Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht".

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BVerkEhrZÄndErl1968-07-03BGBl I1968, 768BGBl I1969, 11Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Benennung und der Form des "Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht" (+++ Textnachweis ab: 10. 7.1968 +++) BVerkEhrZÄndErl(XXXX)Das Präsidium der Deutschen Verkehrswacht e.V. (früher Bundesverkehrswacht) hat folgenden Beschluß gefaßt: "Das Präsidium beschließt, daß gemäß § 1 der neuen Satzung in der Stiftungsurkunde des Ehrenzeichens der Bundesverkehrswacht vom 7. November 1957 der Name "Bundesverkehrswacht" in allen Artikeln in den Namen "Deutsche Verkehrswacht" geändert wird. Auf der Rückseite der Medaille wird das Wort "Bundesverkehrswacht" in "Deutsche Verkehrswacht" geändert."Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die vom Präsidium der Deutschen Verkehrswacht e.V. beschlossene Änderung der Benennung und der Form des Ehrenzeichens.Der BundespräsidentDer Bundesminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.