Kurz gesagt
Dieser Erlass genehmigt eine Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr, die neue Stufen und Ausführungen für Auszeichnungen einführt.
Was es regelt
- Die Einführung einer neuen Stufe des Ehrenzeichens der Bundeswehr, das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit.
- Die Möglichkeit, das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber und Gold in besonderer Ausführung zu verleihen.
- Die Genehmigung der Neufassung des Erlasses durch den Bundespräsidenten.
- Die Veröffentlichung der Neufassung im Bundesanzeiger.
Wen es betrifft
- Den Bundesminister der Verteidigung, der die Neufassung erstellt hat.
- Personen, die für das Ehrenzeichen der Bundeswehr in Betracht kommen.
Eckpunkte
- Die Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr wurde am 13. August 2008 vom Bundesminister der Verteidigung erstellt.
- Eine neue Stufe, das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit, wird eingeführt.
- Das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber und Gold kann bei besonders herausragenden Leistungen in besonderer Ausführung verliehen werden.
- Die Genehmigung erfolgte gemäß Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980.
📄 Gesetzestext
BwEhrZErlNeufErl2008-09-18BGBl I2008, 1920Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 10.10.2008 +++)
BwEhrZErlNeufErl(XXXX)Der Bundesminister der Verteidigung hat am 13. August 2008 den Erlass vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr, zuletzt geändert am 29. Januar 1996, neu gefasst. Hierdurch wird eine weitere Stufe, das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit, eingeführt. Des Weiteren können das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber und das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold bei besonders herausragenden Leistungen in besonderer Ausführung verliehen werden.Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Neufassung.Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.
BwEhrZErlNeufErlSchlussformelDer Bundespräsident
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.