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Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicher

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Rentenversicherung für bestimmte Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland und setzt ein entsprechendes Abkommen um.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RVStreitkrAbkUSAG1972-03-03BGBl II1972, 97Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von AmerikaStandZuletzt geändert durch Art. 242 V v. 31.10.2006 I 2407(+++ Textnachweis ab: 10.3.1972 +++) RVStreitkrAbkUSAGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: RVStreitkrAbkUSAGArt 1- RVStreitkrAbkUSAGArt 2Die mit der Durchführung des Abkommens vom 11. September 1970 befaßten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einholen, wenn Zweifel über die Auslegung und Anwendung des Abkommens bestehen. RVStreitkrAbkUSAGArt 3Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. RVStreitkrAbkUSAGArt 4(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.