Kurz gesagt
Dieses Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz und das Investitionszulagengesetz. Es regelt insbesondere die Unterrichtung eines Bundesministers über bestimmte Bescheinigungen.
Was es regelt
- Änderungen am Einkommensteuergesetz.
- Änderungen am Investitionszulagengesetz.
- Die jährliche Unterrichtung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
- Die Geltung des Gesetzes im Land Berlin.
Wen es betrifft
- Die zuständigen obersten Landesbehörden.
- Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Eckpunkte
- Die Unterrichtung muss bis zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen.
- Die Unterrichtung bezieht sich auf Bescheinigungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr erteilt wurden.
- Die Bescheinigungen sind gemäß § 7d Abs. 2 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen.
- Die Informationen müssen nach Industriezweigen sowie nach Art und Höhe der begünstigten Investitionen aufgegliedert sein.
📄 Gesetzestext
StÄndG 19751975-02-21BGBl I1975, 525BStBl I1975, 202Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des
Investitionszulagengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 26. 2.1975 +++) *P (+++ Stand: Geändert durch Art. 11 V v. 26.11.1986 I 2089 +++) *PE
StÄndG 1975Art 1-
StÄndG 1975Art 2Unterrichtung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
ReaktorsicherheitDie zuständigen obersten Landesbehörden unterrichten den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres über die im vorangegangenen Kalenderjahr von den zuständigen Stellen gemäß § 7d Abs. 2 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes insgesamt erteilten Bescheinigungen, aufgegliedert nach Industriezweigen sowie nach Art und Höhe der begünstigten Investitionen.
StÄndG 1975Art 3-
StÄndG 1975Art 4Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
StÄndG 1975Art 5Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.