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Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investitionszulagengesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz und das Investitionszulagengesetz. Es regelt insbesondere die Unterrichtung eines Bundesministers über bestimmte Bescheinigungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
StÄndG 19751975-02-21BGBl I1975, 525BStBl I1975, 202Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investitionszulagengesetzes (+++ Textnachweis ab: 26. 2.1975 +++) *P (+++ Stand: Geändert durch Art. 11 V v. 26.11.1986 I 2089 +++) *PE StÄndG 1975Art 1- StÄndG 1975Art 2Unterrichtung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitDie zuständigen obersten Landesbehörden unterrichten den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres über die im vorangegangenen Kalenderjahr von den zuständigen Stellen gemäß § 7d Abs. 2 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes insgesamt erteilten Bescheinigungen, aufgegliedert nach Industriezweigen sowie nach Art und Höhe der begünstigten Investitionen. StÄndG 1975Art 3- StÄndG 1975Art 4Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. StÄndG 1975Art 5Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.