← Deutschland

Erlaß über die Stiftung des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"

Kurz gesagt

Dieser Erlass stiftet den "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland", um verdienten Männern und Frauen Anerkennung und Dank auszudrücken. Er wird für Leistungen verliehen, die dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beitragen.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VerdOrdenErl1951-09-07BGBl I1951, 831Erlaß über die Stiftung des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) Erlass im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 4 Anordnung v. 23.1.1957 I 1 VerdOrdenErl(XXXX)(1) In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland den "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland". (2) Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt. (3) Die Einzelheiten der Gestaltung, der Einteilung und der Verleihung des Verdienstordens werden in einem Statut festgelegt. VerdOrdenErlSchlußformelDer Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.