Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt einem internationalen Übereinkommen zu, das festlegt, welches Recht bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern angewendet wird. Es regelt, dass deutsches Recht für Unterhaltsansprüche deutscher Kinder gelten kann.
Was es regelt
- Die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu einem Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht.
- Die Anwendung deutschen Rechts auf Unterhaltsansprüche deutscher Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.
- Die Geltung dieses Gesetzes im Land Berlin.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei des Übereinkommens.
- Deutsche Kinder mit Unterhaltsansprüchen.
Eckpunkte
- Das Gesetz stimmt dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 zu.
- Deutsches Recht findet auf Unterhaltsansprüche deutscher Kinder Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 2 des Übereinkommens vorliegen.
- Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
- Der Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens für die Bundesrepublik Deutschland wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
📄 Gesetzestext
UhÜbkG1961-07-18BGBl II1961, 1012Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende RechtStandGeändert durch Art. 1 G v. 2.6.1972 II 589(+++ Textnachweis Geltung ab: 8.6.1972 +++)
UhÜbkGArt 1Dem in Den Haag am 26. August 1959 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
UhÜbkGArt 1aAuf Unterhaltsansprüche deutscher Kinder findet deutsches Recht Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 2 des Übereinkommens vorliegen.
UhÜbkGArt 2Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
UhÜbkGArt 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 8 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.