Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST. Sie überträgt bestimmte Befugnisse an verschiedene Dienststellen.
Was es regelt
- Die Ausübung des Rechts zur Ernennung von Bundesbeamten.
- Die Ausübung des Rechts zur Entlassung von Bundesbeamten.
- Die Zuständigkeiten für diese Ernennungen und Entlassungen.
Wen es betrifft
- Bundesbeamte der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST.
- Die Oberpostdirektionen, die Direktionen Postdienst und das Posttechnische Zentralamt.
Eckpunkte
- Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) wird den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt übertragen.
- Diese Übertragung gilt jeweils für den Geschäftsbereich der genannten Dienststellen.
- Die Ernennung und Entlassung der genannten Beamten kann in besonderen Fällen vorbehalten bleiben.
- Die Anordnung ist am 1. Juli 1991 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
POSTDIENSTErnAnO 19911991-04-22BGBl I1991, 1060Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der
Deutschen Bundespost POSTDIENST
(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1991 +++)
POSTDIENSTErnAnO 1991I.Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt.
POSTDIENSTErnAnO 1991II.Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.
POSTDIENSTErnAnO 1991III.Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.
POSTDIENSTErnAnO 1991SchlußformelDeutsche Bundespost POSTDIENST Generaldirektion Der Vorstand
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