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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST. Sie überträgt bestimmte Befugnisse an verschiedene Dienststellen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
POSTDIENSTErnAnO 19911991-04-22BGBl I1991, 1060Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST (+++ Textnachweis ab: 1. 7.1991 +++) POSTDIENSTErnAnO 1991I.Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt. POSTDIENSTErnAnO 1991II.Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor. POSTDIENSTErnAnO 1991III.Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. POSTDIENSTErnAnO 1991SchlußformelDeutsche Bundespost POSTDIENST Generaldirektion Der Vorstand

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.