Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt, welche Bezeichnungen der Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI) nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen.
Was es regelt
- Den Ausschluss bestimmter Bezeichnungen von der Eintragung als Warenzeichen.
- Die Anwendung von § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
- Die Veröffentlichung der ausgeschlossenen Bezeichnungen.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die Warenzeichen eintragen lassen wollen.
- Die Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI).
Eckpunkte
- Bestimmte Bezeichnungen der BIRPI sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Dieser Ausschluss basiert auf § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961.
- Zu den ausgeschlossenen Bezeichnungen gehören Kennzeichen, Siegel und die Namen "Vereinigte Internationale Büros für den Schutz des geistigen Eigentums", "Bureaux Internationaux Reunis pour la Protection de la Propriete Intellectuelle", "United International Bureaux for the Protection of Intellectual Property" sowie "BIRPI".
📄 Gesetzestext
WZG§4BIRPIBek1964-06-25BGBl I1964, 485Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 21.7.1964 +++)
WZG§4BIRPIBek(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 549, 574) wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage wiedergegebenen Bezeichnungen der Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
WZG§4BIRPIBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WZG§4BIRPIBekAnlageBezeichnungen der Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI)1. Kennzeichen und Siegel: (Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen und Siegel,Fundstelle: BGBl. I 1964, 486)2. Sonstige Bezeichnungen: Vereinigte Internationale Büros für den Schutz des geistigen EigentumsBureaux Internationaux Reunis pour la Protection de la Propriete IntellectuelleUnited International Bureaux for the Protection of Intellectual PropertyBIRPI
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.