Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt die Übertragung von disziplinarrechtlichen Befugnissen innerhalb der Deutschen Post AG. Sie legt fest, wer für Disziplinarverfahren gegen bestimmte Ruhestandsbeamte zuständig ist.
Was sie regelt
- Die Übertragung von Disziplinarbefugnissen der obersten Dienstbehörde.
- Die Zuständigkeit für Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG.
- Die Zuständigkeit für Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.
- Das Inkrafttreten dieser Anordnung.
Wen es betrifft
- Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG.
- Ruhestandsbeamte der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.
Eckpunkte
- Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde werden der Leiterin bzw. dem Leiter der Niederlassung übertragen.
- Dies gilt für die Niederlassung, die die Betreuungsstelle für den Ruhestandsbeamten ist.
- Die Anordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
📄 Gesetzestext
DeutschePostAGDiszAnO 1995-111995-11-30BGBl I1995, 1668Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich
der Deutschen Post AG
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1996 +++)
DeutschePostAGDiszAnO 1995-11EingangsformelAuf Grund des § 15 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 750) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) wird angeordnet:
DeutschePostAGDiszAnO 1995-11I.Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG werden der Leiterin beziehungsweise dem Leiter der Niederlassung übertragen, die Betreuungsstelle für den Ruhestandsbeamten ist. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.
DeutschePostAGDiszAnO 1995-11II.Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
DeutschePostAGDiszAnO 1995-11SchlußformelDeutsche Post AG
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.