Kurz gesagt
Dieses Gesetz erhöht die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe und den Höchstbetrag für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten.
Was es regelt
- Die Erhöhung der monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe gemäß § 77 Absatz 3 SGB IX.
- Die Anwendung der neuen Sätze der Ausgleichsabgabe für unbesetzte Arbeitsplätze.
- Den Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung der erhöhten Ausgleichsabgabe.
- Die Erhöhung des Betrags für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten gemäß § 54 Absatz 3 SGB IX.
Wen es betrifft
- Arbeitgeber, die zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet sind.
- Personen, die Kinderbetreuungskosten geltend machen können.
Eckpunkte
- Die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe erhöhen sich ab dem 1. Januar 2012 von 105 Euro auf 115 Euro, von 180 Euro auf 200 Euro und von 260 Euro auf 290 Euro.
- Die neuen Sätze der Ausgleichsabgabe gelten für Arbeitsplätze, die ab dem 1. Januar 2012 unbesetzt sind.
- Die erhöhte Ausgleichsabgabe ist erstmals zum 31. März 2013 für das Jahr 2012 zu zahlen.
- Ab dem 1. Januar 2012 können Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 145 Euro je Kind und Monat übernommen werden.
📄 Gesetzestext
§77Abs3/§54Abs3SGB9Bek2011-12-16BAnz2011, 196, 4624BAnz2011, 4624Bekanntmachung über die Erhöhung der Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 SGB IX) und der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten (§ 54 Absatz 3 SGB IX) (+++ Textnachweis ab: 29.12.2011 +++)
§77Abs3/§54Abs3SGB9Bek(XXXX)1.Gemäß § 77 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhöhen sich die in § 77 Absatz 2 SGB IX genannten monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe ab dem 1. Januar 2012 wie folgt:bisheriger Satzneuer Satz105 Euro115 Euro180 Euro200 Euro260 Euro290 Euro
Die neuen Sätze gelten für Arbeitsplätze, die ab dem 1. Januar 2012 unbesetzt sind. Sie sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird.2.Gemäß § 54 Absatz 3 in Verbindung mit § 77 Absatz 3 SGB IX können ab dem 1. Januar 2012 die Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 145 Euro je Kind und Monat übernommen werden.
§77Abs3/§54Abs3SGB9BekSchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.