Kurz gesagt
Dieses Gesetz hebt Entscheidungen zur Unfruchtbarmachung auf, die von ehemaligen Erbgesundheitsgerichten getroffen wurden. Es stellt klar, dass diese Aufhebung nicht zum Nachteil Dritter geltend gemacht werden kann.
Was es regelt
- Die Aufhebung von rechtskräftigen Beschlüssen zur Unfruchtbarmachung.
- Diese Beschlüsse wurden aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen.
- Das Außerkrafttreten einer Verordnung über die Wiederaufnahme von Verfahren in Erbgesundheitssachen.
Wen es betrifft
- Personen, die von Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte zur Unfruchtbarmachung betroffen waren.
- Dritte, deren Rechte durch die Aufhebung dieser Entscheidungen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Eckpunkte
- Alle noch rechtskräftigen Beschlüsse zur Unfruchtbarmachung, die auf dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 basieren, werden aufgehoben.
- Die Aufhebung dieser Beschlüsse darf nicht zum Nachteil eines Dritten geltend gemacht werden.
- Die Verordnung über die Wiederaufnahme von Verfahren in Erbgesundheitssachen vom 28. Juli 1947 tritt außer Kraft.
- Das Gesetz ist am 1. September 1998 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
SterilEntschAufhG1998-08-25BGBl I1998, 2501Gesetz zur Aufhebung von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte
(+++ Textnachweis ab: 1.9.1998 +++)
Das G wurde als Artikel 2 des G v. 25.8.1998 I 2501 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 3 G v. 25.8.1998 I 2501 (NS/SterilEntschAufhG) am 1.9.1998 in Kraft getreten.
SterilEntschAufhG§ 1(1) Die eine Unfruchtbarmachung anordnenden und noch rechtskräftigen Beschlüsse, die von den Gerichten aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 1936 (RGBl. I S. 119), erlassen worden sind, werden aufgehoben.
(2) Die Aufhebung kann nicht zum Nachteil eines Dritten geltend gemacht werden.
SterilEntschAufhG§ 2Die Verordnung über die Wiederaufnahme von Verfahren in Erbgesundheitssachen vom 28. Juli 1947 (Verordnungsblatt für die Britische Zone, S. 110; BGBl. III 316-1a) tritt außer Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.