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Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-E

Kurz gesagt

Dieser Erlass genehmigt Änderungen an den Regeln für das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz, die der Deutsche Feuerwehrverband beschlossen hat.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
FeuerwEhrKrÄndErl1975-05-28BGBl I1975, 1312Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes (+++ Textnachweis ab: 6. 6.1975 +++) FeuerwEhrKrÄndErl(XXXX)Die Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 11. Mai 1974 Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes beschlossen.Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die beschlossenen Änderungen. Die Änderungen ergeben sich aus den neuen Fassungen der Stiftungsbestimmungen und der Satzung; diese werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht. FeuerwEhrKrÄndErlSchlußformelDer Bundespräsident Der Bundesminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.