Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt, dass bestimmte Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen.
Was es regelt
- Den Ausschluss von der Eintragung als Warenzeichen für bestimmte Elemente.
- Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT".
Wen es betrifft
- Die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT".
- Personen oder Organisationen, die Warenzeichen eintragen lassen wollen.
Eckpunkte
- Die Bezeichnungen INTERNATIONAL TELECOMMUNICATIONS SATELLITE ORGANIZATION, ORGANISATION INTERNATIONALE DE TELECOMMUNICATIONS PAR SATELLITES und ORGANIZACION INTERNACIONAL DE TELECOMUNICACIONES POR SATELITE sind von der Eintragung ausgeschlossen.
- Die Abkürzung INTELSAT ist von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Das Kennzeichen von INTELSAT ist von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Die Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
📄 Gesetzestext
WZG§4INTELSATBek1983-06-23BGBl I1983, 833Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 29. 6.1983 +++)
WZG§4INTELSATBek(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Januar 1983 (BGBl. I S. 47, 433).
WZG§4INTELSATBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WZG§4INTELSATBekAnlageBezeichnungen INTERNATIONAL TELECOMMUNICATIONS SATELLITE ORGANIZATIONORGANISATION INTERNATIONALE DE TELECOMMUNICATIONS PAR SATELLITESORGANIZACION INTERNACIONAL DE TELECOMUNICACIONES POR SATELITEABKÜRZUNG INTELSATKennzeichen (Inhalt: Nicht darstellbare Kennzeichen,Fundstelle: BGBl. I 1983, 833)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.