Kurz gesagt
Dieser Erlass genehmigt eine Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr. Die Änderung betrifft die Verleihung der Ehrenmedaille der Bundeswehr.
Was er regelt
- Die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr.
- Die Bedingungen für die Verleihung der Ehrenmedaille der Bundeswehr.
Wen er betrifft
- Den Bundesminister der Verteidigung.
- Empfänger der Ehrenmedaille der Bundeswehr.
Eckpunkte
- Der Bundesminister der Verteidigung hat den Erlass vom 6. November 1980 am 18. Februar 1991 geändert.
- Die Ehrenmedaille der Bundeswehr kann für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.
- Die Änderung wurde gemäß Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 genehmigt.
- Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlass zur Änderung im Bundesanzeiger.
📄 Gesetzestext
BwEhrZErlÄndErl1991-03-18BGBl I1991, 764Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung
des Ehrenzeichens der Bundeswehr
(+++ Textnachweis ab: 27.3.1991 +++)
BwEhrZErlÄndErl(XXXX)Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. Februar 1991 den Erlaß vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.Der BundespräsidentDer Bundesminister der VerteidigungDer Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.