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Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr

Kurz gesagt

Dieser Erlass genehmigt eine Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr. Die Änderung betrifft die Verleihung der Ehrenmedaille der Bundeswehr.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BwEhrZErlÄndErl1991-03-18BGBl I1991, 764Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 27.3.1991 +++) BwEhrZErlÄndErl(XXXX)Der Bundesminister der Verteidigung hat am 18. Februar 1991 den Erlaß vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen bereits nach einer Dienstzeit von neun Monaten verliehen werden.Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Änderung.Der Bundesminister der Verteidigung veröffentlicht den Erlaß zur Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.Der BundespräsidentDer Bundesminister der VerteidigungDer Bundesminister des Innern

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.