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Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass der Bundeskanzlerin regelt die Zuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Er überträgt bestimmte Aufgabenbereiche von einem Ministerium zum anderen.

Was es regelt

  • Die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre.
  • Die Zuständigkeit für sonstige veterinärmedizinische Berufe.
  • Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln.
  • Einzelheiten des Übergangs von Zuständigkeiten zwischen den Ministerien.

Wen es betrifft

  • Das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Eckpunkte

  • Die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe wechselt vom Bundesministerium für Gesundheit zum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
  • Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln verbleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
  • Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
  • Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Gesetzestext
Gesetzestext

BKOrgErl 20072007-09-19BGBl I2007, 2315Organisationserlass der Bundeskanzlerin (+++ Textnachweis ab: 19.9.2007 +++) BKOrgErl 2007EingangsformelGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: BKOrgErl 2007(XXXX)Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit geht unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über.Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt. BKOrgErl 2007SchlussformelDie Bundeskanzlerin

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.