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Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass der Bundeskanzlerin regelt die Zuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Er überträgt bestimmte Aufgabenbereiche von einem Ministerium zum anderen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 20072007-09-19BGBl I2007, 2315Organisationserlass der Bundeskanzlerin (+++ Textnachweis ab: 19.9.2007 +++) BKOrgErl 2007EingangsformelGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: BKOrgErl 2007(XXXX)Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit geht unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über.Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt. BKOrgErl 2007SchlussformelDie Bundeskanzlerin

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.