Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weiterhin besteht.
Was es regelt
- Die Feststellung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
- Die Gültigkeit einer früheren Feststellung vom 25. März 2020.
- Die Gültigkeit früherer Feststellungen des Fortbestehens vom 18. November 2020 und 4. März 2021.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland.
- Alle Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, die aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden.
Eckpunkte
- Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.
- Diese epidemische Lage wurde ursprünglich am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 festgestellt.
- Das Fortbestehen dieser Lage wurde bereits am 18. November 2020 und am 4. März 2021 festgestellt.
- Die Feststellung erfolgte aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
📄 Gesetzestext
BTEpiFortbestBek 2021-062021-06-15BGBl I2021, 1824Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (+++ Textnachweis ab: 22.6.2021 +++)
BTEpiFortbestBek 2021-06(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 11. Juni 2021 den Antrag auf Drucksache 19/30398 angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst (Plenarprotokoll 19/234, S. 30328 (C)):
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag sowohl am 18. November 2020, als auch am 4. März 2021 festgestellt hat, weiter fortbesteht.
BTEpiFortbestBek 2021-06SchlussformelBundesministerium für Gesundheit
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.