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Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundesp

Kurz gesagt

Diese Anordnung ergänzt eine frühere Regelung zur Übertragung von Befugnissen im Beamtenrecht innerhalb der Deutschen Bundespost Telekom. Sie erweitert die Zuständigkeiten für bestimmte beamtenrechtliche Entscheidungen auf weitere Organisationseinheiten.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
TELEKOMBRAnOErgAnO1992-04-05BGBl I1992, 982Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom (+++ Textnachweis ab: 9. 5.1992 +++) TELEKOMBRAnOErgAnO(XXXX)In Ergänzung unserer Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 438) übertragen wir die dort genannten Befugnisse für ihren Geschäftsbereich auch den Direktionen Telekom. Soweit sich die Oberpostdirektionen und Direktionen Telekom die Entscheidung für besondere Fälle nicht vorbehalten, übertragen wir die in oben genannter Anordnung unter den Nummern 3 bis 5 aufgeführten Befugnisse auf die Ämter des Fernmeldewesens. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Deutsche Bundespost TelekomGeneraldirektionDer Vorstand

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.