← Deutschland

Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken. Es ermächtigt die Bundesregierung, die ursprüngliche Verordnung neu bekanntzumachen und an geänderte Rechtsverhältnisse anzupassen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
WasKwVÄndG1957-07-26BGBl I1957, 807Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) WasKwVÄndG§ 1- WasKwVÄndG§ 2Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken vom 26. Oktober 1944 neu bekanntzumachen und dabei den Wortlaut den seit dem Erlaß der Verordnung geänderten Rechtsverhältnissen anzupassen sowie die Geltung im Land Berlin und die Nichtgeltung im Saarland auszusprechen. WasKwVÄndG§ 3- WasKwVÄndG§ 4Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. WasKwVÄndG§ 5- WasKwVÄndG§ 6Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.