Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt, welche Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels zuständig ist.
Was sie regelt
- Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
- Die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
- Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Forschungshandlungen auf dem Festlandsockel.
- Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachungstätigkeit bestimmter Bundesbehörden auf dem Festlandsockel.
Wen es betrifft
- Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
- Personen oder Organisationen, die Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels begehen.
Eckpunkte
- Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist die zuständige Behörde.
- Die Zuständigkeit bezieht sich auf Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels.
- Dies umfasst Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Forschungshandlungen (§ 132 des Bundesberggesetzes).
- Dies umfasst auch Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachungstätigkeit der in § 134 Abs. 1 des Bundesberggesetzes genannten Bundesbehörden.
📄 Gesetzestext
FestLSockelOWiZustV1982-01-14BGBl I1982, 6Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des FestlandsockelsStandGeändert durch Art. 1 V v. 28.7.2011 I 1708
(+++ Textnachweis ab: 20. 1.1982 +++)
FestLSockelOWiZustVEingangsformelAuf Grund des § 145 Abs. 5 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) wird verordnet:
FestLSockelOWiZustV§ 1Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels im Zusammenhang mit Forschungshandlungen (§ 132 des Bundesberggesetzes) und mit der Überwachungstätigkeit der in § 134 Abs. 1 des Bundesberggesetzes bezeichneten Behörden des Bundes.
FestLSockelOWiZustV§ 2(weggefallen)
FestLSockelOWiZustV§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
FestLSockelOWiZustVSchlußformelDer Bundesminister für Verkehr
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.