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Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom

Kurz gesagt

Diese Anordnung ergänzt eine frühere Regelung zur Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom. Sie erweitert die Befugnisse zur Ausübung dieses Rechts.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
TELEKOMErnAnOErgAnO1992-04-05BGBl I1992, 981Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom (+++ Textnachweis ab: 9. 5.1992 +++) TELEKOMErnAnOErgAnOI.In Ergänzung unserer Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 437) übertragen wir die Ausübung des dort genannten Rechts für ihren Geschäftsbereich auch den Präsidenten der Direktionen Telekom. TELEKOMErnAnOErgAnOII.Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I der Anordnung vom 28. Februar 1990 genannten Beamten und Beamtinnen vor. TELEKOMErnAnOErgAnOIII.Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. TELEKOMErnAnOErgAnOSchlußformelDeutsche Bundespost Telekom Generaldirektion Der Vorstand

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.