Kurz gesagt
Dieser Erlass genehmigt Änderungen an den Stiftungsbestimmungen und Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks. Er führt eine neue Klasse für dieses Ehrenzeichen ein.
Was es regelt
- Die Genehmigung von Neufassungen der Stiftungsbestimmungen und Verleihungsbedingungen.
- Die Einführung einer dritten Klasse des Ehrenzeichens.
- Die Veröffentlichung der Neufassungen.
Wen es betrifft
- Das Technische Hilfswerk (THW).
- Personen, die mit dem Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks ausgezeichnet werden können.
Eckpunkte
- Der Bundesminister des Innern hat am 13. Juni 1990 die Neufassungen erstellt.
- Eine dritte Klasse, das Ehrenzeichen in Bronze (Medaille), wird eingeführt.
- Die Genehmigung erfolgt nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. September 1975.
- Die Neufassungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
📄 Gesetzestext
THWEhrZÄndErl1990-07-10BGBl I1990, 1437Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Stiftungsbestimmungen und
der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks
(+++ Textnachweis ab: 21. 7.1990 +++)
THWEhrZÄndErl(XXXX)Der Bundesminister des Innern hat am 13. Juni 1990 den Erlaß vom 17. September 1975 über die Stiftung des Ehrenzeichens des Technischen Hilfswerks sowie die Verleihungsbedingungen zu diesem Erlaß neu gefaßt. Hierdurch wird eine dritte Klasse, das Ehrenzeichen in Bronze (Medaille) eingeführt.Nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. September 1975 (BGBl. I S. 2479) genehmige ich diese Neufassungen.Der Bundesminister des Innern veröffentlicht die Neufassungen des Stiftungserlasses und der Verleihungsbedingungen im Bundesanzeiger.Der BundespräsidentDer Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.