Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken zwischen bestimmten Staaten.
Was es regelt
- Die Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken.
- Das Verhältnis zur Deutschen Demokratischen Republik bezüglich dieser Priorität.
- Das Verhältnis zu Jugoslawien, Portugal und Rumänien bezüglich dieser Priorität.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die Dienstleistungsmarken in der Deutschen Demokratischen Republik anmelden.
- Personen oder Unternehmen, die Dienstleistungsmarken in Jugoslawien, Portugal oder Rumänien anmelden.
Eckpunkte
- Es besteht Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken im Verhältnis zur Deutschen Demokratischen Republik.
- Es besteht ferner Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken im Verhältnis zu Jugoslawien.
- Es besteht ferner Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken im Verhältnis zu Portugal.
- Es besteht ferner Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken im Verhältnis zu Rumänien.
📄 Gesetzestext
WZG§35Abs4Bek 1987-09-241987-09-24BGBl I1987, 2255Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 1.10.1987 +++)
WZG§35Abs4Bek 1987-09-24(XXXX)Auf Grund des § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29), eingefügt durch Artikel 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes vom 15. August 1986 (BGBl. I S. 1446), wird bekanntgemacht, daß im Verhältnis zur Deutschen Demokratischen RepublikGegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken besteht.Gegenseitigkeit bei der Gewährung der Priorität für Dienstleistungsmarken besteht ferner im Verhältnis zu Jugoslawien,Portugal,Rumänien.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 21. Mai 1987 (BGBl. I S. 1353) und vom 28. Juli 1987 (BGBl. I S. 2083).
WZG§35Abs4Bek 1987-09-24SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.