Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt fest, dass bestimmte Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa, nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen.
Was es regelt
- Ausschluss von Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen von der Eintragung als Warenzeichen.
- Betrifft das Oberste Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa.
- Erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die Warenzeichen anmelden möchten.
- Das Oberste Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, dessen Symbole geschützt werden.
Eckpunkte
- Die englische Bezeichnung "SUPREME HEADQUARTERS ALLIED POWERS EUROPE" ist von der Eintragung ausgeschlossen.
- Die französische Bezeichnung "GRAND QUARTIER GENERAL DES PUISSANCES ALLIEES EN EUROPE" ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Die Abkürzung "SHAPE" darf nicht als Warenzeichen eingetragen werden.
- Ein spezifisches, nicht darstellbares Kennzeichen des SHAPE ist ebenfalls von der Eintragung ausgeschlossen.
📄 Gesetzestext
WZG§4SHAPEBek1989-03-17BGBl I1989, 657Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 11. 4.1989 +++)
WZG§4SHAPEBek(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa (Anlage)von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2107).
WZG§4SHAPEBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WZG§4SHAPEBekAnlageBezeichnung:SUPREME HEADQUARTERS ALLIED POWERS EUROPE(englisch)GRAND QUARTIER GENERAL DES PUISSANCES ALLIEES EN EUROPE(französisch)Abkürzung:SHAPEKennzeichen: (farbig) (Inhalt: Nicht darstellbare Abbildung,Fundstelle: BGBl. I 1989, 657)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.