Kurz gesagt
Dieses Gesetz ändert das Deutsche-Welle-Gesetz und legt Übergangsregelungen für die Aufgabenplanung, den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der Deutschen Welle fest.
Was es regelt
- Die erstmalige Erstellung der Aufgabenplanung der Deutschen Welle.
- Die erstmalige Erstellung des Wirtschaftsplans, der Überleitungsrechnung, des Stellenplans und der Bewirtschaftungsgrundsätze der Deutschen Welle.
- Die erstmalige Erstellung des Jahresabschlusses der Deutschen Welle.
Wen es betrifft
- Die Deutsche Welle.
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Eckpunkte
- Die Aufgabenplanung der Deutschen Welle nach den §§ 4 bis 4b des Deutsche-Welle-Gesetzes wird erstmals für die Jahre 2006 bis 2009 erarbeitet.
- Der Wirtschaftsplan mit Überleitungsrechnung, Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß § 48 des Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt.
- Der Jahresabschluss gemäß § 55 des Deutsche-Welle-Gesetzes ist von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2004 zu erstellen.
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien kann den Wortlaut des Deutsche-Welle-Gesetzes in der neuen Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
📄 Gesetzestext
DWGÄndG2004-12-15BGBl I2004, 3456Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
(+++ Textnachweis ab: 21.12.2004 +++)
DWGÄndG(XXXX) Art 1(weggefallen)-
DWGÄndGArt 2ÜbergangsregelungDie Deutsche Welle erarbeitet ihre Aufgabenplanung nach dem Verfahren gemäß den §§ 4 bis 4b des Deutsche-Welle-Gesetzes erstmals für die Jahre 2006 bis 2009. Der Wirtschaftsplan mit Überleitungsrechnung, Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß § 48 des Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt. Der Jahresabschluss gemäß § 55 des Deutsche-Welle-Gesetzes ist von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2004 zu erstellen.
DWGÄndGArt 3Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien kann den Wortlaut des Deutsche-Welle-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.