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Gesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung. Es legt fest, wie mit Abgaben umzugehen ist, die vor dem 1. Januar 1998 fällig wurden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
FischWiVorschrAufhG1997-12-22BGBl I1997, 3276Gesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung (+++ Textnachweis ab: 1.1.1998 +++) FischWiVorschrAufhG§ 1- FischWiVorschrAufhG§ 2ÜberleitungsvorschriftAuf Abgaben, deren jeweiliger Erhebungszeitraum mit Ablauf des 31. Dezember 1997 oder früher geendet hat, sind das Fischwirtschaftsgesetz und die Fischwirtschaftsverordnung in der am 31. Dezember 1997 jeweils geltenden Fassung weiter anzuwenden. FischWiVorschrAufhG§ 3Neubekanntmachung des SeefischereigesetzesDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann den Wortlaut des Seefischereigesetzes in der vom Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen. FischWiVorschrAufhG§ 4InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.