Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt, dass ein bestimmtes Kennzeichen des Nordischen Ministerrats nicht als Warenzeichen eingetragen werden darf. Sie ersetzt eine frühere Bekanntmachung zu einem ähnlichen Kennzeichen.
Was es regelt
- Den Ausschluss eines spezifischen Kennzeichens des Nordischen Ministerrats von der Eintragung als Warenzeichen.
- Die Ersetzung eines älteren Kennzeichens durch ein neues, ebenfalls nicht eintragungsfähiges Kennzeichen.
- Die Grundlage für diese Regelung ist § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
Wen es betrifft
- Den Nordischen Ministerrat, dessen Kennzeichen betroffen ist.
- Personen oder Organisationen, die Warenzeichen eintragen lassen möchten und dabei auf dieses spezifische Kennzeichen stoßen.
Eckpunkte
- Das in der Anlage dargestellte Kennzeichen des Nordischen Ministerrats ist von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Dieses Kennzeichen tritt an die Stelle eines in einer Bekanntmachung vom 4. Oktober 1983 wiedergegebenen Kennzeichens.
- Die Bekanntmachung basiert auf § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
📄 Gesetzestext
WZG§4NBek 19861986-01-02BGBl I1986, 87 (138)Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 10. 1.1986 +++)
WZG§4NBek 1986(XXXX)(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß das in der Anlage wiedergegebene Kennzeichen des Nordischen Ministerrats von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.
(2) Das in der Anlage wiedergegebene Kennzeichen tritt an die Stelle des in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 4. Oktober 1983 (BGBl. I S. 1252) wiedergegebenen Kennzeichens.
(3) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. August 1985 (BGBl. I S. 1896).
WZG§4NBek 1986SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WZG§4NBek 1986Anlage(Inhalt: Nicht darstellbares Warenzeichen,Fundstelle: BGBl I 1986, 87)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.