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Bekanntmachung der Bestimmung der zuständigen Stelle für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern nach dem Berufsbildungsgesetz

Kurz gesagt

Dieses Gesetz bestimmt, welche Behörde für den Bereich des Bundesministers des Innern für die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes zuständig ist. Es legt fest, dass das Bundesverwaltungsamt diese Aufgabe übernimmt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BBiGZustBek1971-09-10BGBl I1971, 1599Bekanntmachung der Bestimmung der zuständigen Stelle für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern nach dem Berufsbildungsgesetz (+++ Textnachweis ab: 22. 9.1971 +++) BBiGZustBek(XXXX)Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes vom 12. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 185), sowie des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamts vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) bestimme ich für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern und für die der Aufsicht des Bundesministers des Innern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts das Bundesverwaltungsamt zur zuständigen Stelle.Der Bundesminister des Innern

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.