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Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert das Beamtenversorgungsgesetz und andere Vorschriften, die den Dienst und die Versorgung betreffen. Es regelt unter anderem die Gewährung eines Kindererziehungszuschlags.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BeamtVGÄndGBeamtVGÄndG1989-12-18BGBl I1989, 2218Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher VorschriftenStandZuletzt geändert durch Art. 4 G v. 5.1.2017 I 17Art. 16: KEZG 2030-27 (+++ Textnachweis ab: 1.1.1992 +++) BeamtVGÄndGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: BeamtVGÄndG(XXXX) Art 1 bis 15(weggefallen) BeamtVGÄndGArt 16Gesetz über die Gewährung eines Kindererziehungszuschlags (Kindererziehungszuschlagsgesetz - KEZG)- BeamtVGÄndGArt 17(weggefallen) BeamtVGÄndGArt 18- BeamtVGÄndGArt 19Berlin-KlauselDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. BeamtVGÄndGArt 20Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft. (2)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.