← Deutschland

Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die weitere Anwendbarkeit einer spezifischen Vorschrift des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Es stellt sicher, dass bestimmte Regelungen, die auf dieser Grundlage erlassen wurden, weiterhin gültig bleiben.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
LMG1974§25AnwG2004-05-13BGBl I2004, 934, 952Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (+++ Textnachweis ab: 20.5.2004 +++)Das G wurde als Art. 8 des G v. 13.5.2004 I 934 (FlBGuaÄndG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 14 Satz 1 dieses G am 20.5.2004 in Kraft getreten. LMG1974§25AnwGArt 8Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes§ 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, ist in der am 19. Mai 2004 geltenden Fassung hinsichtlich der Aufhebung von Regelungen, die auf seiner Grundlage erlassen worden sind, weiter anzuwenden.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.