Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt, wie Pfandrechte, die vor der Anlage des Grundbuchs bestanden haben und zur Sicherung von Zinsen, Kosten und Nebenleistungen dienten, erlöschen können. Es befasst sich mit der Überleitung solcher Hypotheken aus dem früheren Recht.
Was es regelt
- Das Erlöschen von Pfandrechten, die zur Sicherung künftiger Ansprüche auf Zinsen, Kosten und andere Nebenleistungen bestellt wurden.
- Die Vereinigung solcher Pfandrechte mit dem Eigentum an einem Grundstück.
- Die Möglichkeit für Landesgesetze, diese Regelungen zu treffen, auch rückwirkend.
Wen es betrifft
- Eigentümer von Grundstücken, an denen alte Pfandrechte bestehen.
- Inhaber von Pfandrechten, die vor der Anlage des Grundbuchs bestellt wurden.
Eckpunkte
- Ein Pfandrecht kann erlöschen, wenn es sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt.
- Diese Regelung betrifft Pfandrechte, die zur Sicherung künftiger Ansprüche auf Zinsen, Kosten und andere Nebenleistungen neben der Hauptforderung bestellt wurden.
- Landesgesetze können diese Bestimmung treffen.
- Landesgesetze können auch festlegen, dass solche Hypotheken, die sich bereits mit dem Eigentum vereinigt haben, als im Zeitpunkt der Vereinigung erloschen gelten.
📄 Gesetzestext
HypÜberlG1906-03-17RGBl1906, 429Gesetz betreffend die Überleitung von Hypotheken des früheren Rechtes
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)
HypÜberlG(XXXX)Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, daß ein zu der Zeit, zu welcher das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, an einem Grundstücke bestehendes Pfandrecht, das zur Sicherung künftiger Ansprüche auf Zinsen, Kosten und andere Nebenleistungen neben dem Pfandrechte für die Hauptforderung bestellt worden ist, erlischt, wenn es sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt.
Diese Bestimmung kann auch nach dem Zeitpunkte, zu welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, getroffen werden. Sie kann dahin erweitert werden, daß Hypotheken der bezeichneten Art, die sich schon mit dem Eigentum in einer Person vereinigt haben, als im Zeitpunkte der Vereinigung erloschen gelten.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.