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Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffe

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen zu. Es regelt das Inkrafttreten dieses Zustimmungsgesetzes und die Bekanntgabe des Inkrafttretens des Vertrages.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
WGemRefKiVtrG2014-12-10BGBl I2014, 2078Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – (+++ Textnachweis ab: 19.12.2014 +++) WGemRefKiVtrGEingangsformelDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: WGemRefKiVtrGArt 1Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. WGemRefKiVtrGArt 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.