Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt einem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen zu. Es regelt das Inkrafttreten dieses Zustimmungsgesetzes und die Bekanntgabe des Inkrafttretens des Vertrages.
Was es regelt
- Die Zustimmung zu einem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen.
- Die Veröffentlichung dieses Vertrages.
- Das Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes.
- Die Bekanntgabe des Inkrafttretens des Vertrages im Bundesgesetzblatt.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland.
- Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Eckpunkte
- Dem Vertrag vom 14. April 2014 wird zugestimmt.
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
- Der Tag des Inkrafttretens des Vertrages nach seinem Artikel 8 Absatz 2 ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
📄 Gesetzestext
WGemRefKiVtrG2014-12-10BGBl I2014, 2078Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – (+++ Textnachweis ab: 19.12.2014 +++)
WGemRefKiVtrGEingangsformelDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
WGemRefKiVtrGArt 1Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
WGemRefKiVtrGArt 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.