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Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass der Bundeskanzlerin regelt die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung neu. Er überträgt eine spezifische Aufgabe von einem Ministerium auf ein anderes.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 2009-102009-10-28BGBl I2009, 3704Organisationserlass der Bundeskanzlerin (+++ Textnachweis ab: 28.10.2009 +++) BKOrgErl 2009-10EingangsformelGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: BKOrgErl 2009-10I.Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen. BKOrgErl 2009-10II.Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt. BKOrgErl 2009-10SchlussformelDie Bundeskanzlerin

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.