Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass der Bundeskanzlerin regelt die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung neu. Er überträgt eine spezifische Aufgabe von einem Ministerium auf ein anderes.
Was er regelt
- Die Übertragung einer Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung.
- Die Abänderung eines früheren Organisationserlasses.
- Die Regelung der Einzelheiten des Übergangs zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung.
Wen er betrifft
- Das Bundesministerium des Innern.
- Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Eckpunkte
- Die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer wird übertragen.
- Diese Zuständigkeit wechselt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Bundesministerium des Innern.
- Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- Die Einzelheiten des Übergangs müssen dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt werden.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 2009-102009-10-28BGBl I2009, 3704Organisationserlass der Bundeskanzlerin (+++ Textnachweis ab: 28.10.2009 +++)
BKOrgErl 2009-10EingangsformelGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
BKOrgErl 2009-10I.Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
BKOrgErl 2009-10II.Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
BKOrgErl 2009-10SchlussformelDie Bundeskanzlerin
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