Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Neuorganisation von Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung, insbesondere die Übertragung des Strahlenschutzes in der Radiologie.
Was es regelt
- Die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie.
- Die Übertragung dieser Zuständigkeit von einem Ministerium zu einem anderen.
- Die Regelung der Einzelheiten des Übergangs zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung.
Wen es betrifft
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
Eckpunkte
- Die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie wird übertragen.
- Diese Übertragung erfolgt vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
- Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt.
- Der Chef des Bundeskanzleramtes muss über die Einzelheiten des Übergangs informiert werden.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl1999Bek1999-07-16BGBl I1999, 1723Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
(+++ Textnachweis ab: 16. 7.1999 +++)
BKOrgErl1999Bek(XXXX)Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 16. Juli 1999 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt."Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie übertragen.Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."
Der Chef des Bundeskanzleramtes
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.