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Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Abgabe von Tierarzneimitteln innerhalb der Bundeswehr. Sie ermöglicht Ausnahmen von bestimmten Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes für die Bundeswehr.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BwTAMAbgV2022-07-06BGBl I2022, 1102, 1104Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 19.7.2022 +++)Die V wurde als Artikel 2 der V v. 6.7.2022 I 1102 vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen. Sie ist gem. Art. 10 dieser V am 19.7.2022 in Kraft getreten. BwTAMAbgV(XXXX)Abweichend von den §§ 43, 44 und 49 des Tierarzneimittelgesetzes ist zwischen den im Bereich der Bundeswehr betriebenen tierärztlichen Hausapotheken die Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln auch ohne eine Großhandelsvertriebserlaubnis zulässig.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.