Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Abgabe von Tierarzneimitteln innerhalb der Bundeswehr. Sie ermöglicht Ausnahmen von bestimmten Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes für die Bundeswehr.
Was sie regelt
- Die Abgabe von Tierarzneimitteln zwischen tierärztlichen Hausapotheken der Bundeswehr.
- Ausnahmen von den §§ 43, 44 und 49 des Tierarzneimittelgesetzes.
- Die Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln.
Wen es betrifft
- Tierärztliche Hausapotheken im Bereich der Bundeswehr.
- Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium der Verteidigung.
Eckpunkte
- Die Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln zwischen tierärztlichen Hausapotheken der Bundeswehr ist auch ohne Großhandelsvertriebserlaubnis zulässig.
- Dies ist eine Abweichung von den §§ 43, 44 und 49 des Tierarzneimittelgesetzes.
- Die Verordnung ist am 19.7.2022 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
BwTAMAbgV2022-07-06BGBl I2022, 1102, 1104Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 19.7.2022 +++)Die V wurde als Artikel 2 der V v. 6.7.2022 I 1102 vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen. Sie ist gem. Art. 10 dieser V am 19.7.2022 in Kraft getreten.
BwTAMAbgV(XXXX)Abweichend von den §§ 43, 44 und 49 des Tierarzneimittelgesetzes ist zwischen den im Bereich der Bundeswehr betriebenen tierärztlichen Hausapotheken die Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln auch ohne eine Großhandelsvertriebserlaubnis zulässig.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.