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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Zuständigkeiten zwischen Bundesministerien neu, insbesondere im Bereich von Wein und ähnlichen Getränken.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 1991-041991-04-26BGBl I1991, 1179Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 26.4.1991 I 1179 BKOrgErl 1991-04EingangsformelGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: BKOrgErl 1991-04I.Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen. BKOrgErl 1991-04II.Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen. BKOrgErl 1991-04III.Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.