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Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Übergänge.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BVSAuflG1997-03-25BGBl I1997, 726, 731Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz (+++ Textnachweis ab: 4. 4.1997 +++) Das G wurde als Artikel 2 des G v. 25.3.1997 I 726 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es ist gem. Art. 7 Abs. 1 G v. 25.3.1997 I 726 (ZSNeuOG) am 4.4.1997 in Kraft getreten. BVSAuflG§ 1Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst. BVSAuflG§ 2Mit der Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz geht sein Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland über. Die in seinem Dienst stehenden Beamten werden kraft dieses Gesetzes in den Dienst des Bundes übernommen. Der Bund kommt für die Versorgungsbezüge seiner Versorgungsempfänger auf.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.