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Bekanntmachung über die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung, die feststellt, dass der Deutsche Bundestag in Berlin arbeitsfähig ist. Es legt den Zeitpunkt fest, ab dem diese Arbeitsfähigkeit gegeben ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BTBerlinBek1999-07-05BGBl I1999, 1632Bekanntmachung über die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin (+++ Textnachweis ab: 23. 7.1999 +++) BTBerlinBek(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juli 1999 gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) (BGBl. I S. 918), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390, 2756) festgestellt, daß die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin, Platz der Republik, mit Wirkung vom 1. September 1999 hergestellt sind. Der Präsident des Deutschen Bundestages

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.