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Gesetz über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Dieses Gesetz regelt die Umsetzung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, die am 6. November 1925 in Den Haag revidiert wurde. Es legt fest, welche deutsche Behörde für die damit verbundenen Aufgaben zuständig ist.

Für wen: Das Deutsche Patent- und Markenamt; Personen oder Unternehmen, die vom Schutz des gewerblichen Eigentums nach der Pariser Verbandsübereinkunft betroffen sind.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Rechtsgebiet
Geistiges Eigentum
Quelle
gesetze-im-internet.de
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Geschäfte, die sich aus dem Haager Musterabkommen ergeben.
  • Die Zuständigkeit des Deutschen Patent- und Markenamtes für diese Geschäfte.
  • Die Möglichkeit für das Deutsche Patent- und Markenamt, Verfahrensbestimmungen zu erlassen.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Das Deutsche Patent- und Markenamt.
  • Personen oder Unternehmen, die vom Schutz des gewerblichen Eigentums nach der Pariser Verbandsübereinkunft betroffen sind.

Was sind die Eckpunkte?

  • Das Deutsche Patent- und Markenamt übernimmt die Geschäfte nach dem Haager Musterabkommen.
  • Das Deutsche Patent- und Markenamt darf Bestimmungen über das Verfahren erlassen.
  • Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Geistiges Eigentum

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Geistiges Eigentum

Gesetzestext

Gesetzestext

VerbÜbkParisHaagG1928-03-31RGBl II1928, 175Gesetz über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen EigentumsStandgeändert durch Art. 49 G v. 8.12.2010 I 1864 (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) PVÜ Haager Fassung v. 6.11.1925, 1928 II 175/176; vgl. jetzt auch Londoner Fassung 01-424-1, Lissaboner Fassung 01-424-2 VerbÜbkParisHaagGArt 1- VerbÜbkParisHaagGArt 2Die nach dem Haager Musterabkommen der inländischen Behörde zufallenden Geschäfte übernimmt das Deutsche Patent- und Markenamt. Es kann Bestimmungen über das Verfahren erlassen.

VerbÜbkParisHaagGArt 3Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. ...

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.