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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt fest, welche Bezeichnungen, Flaggen und Kennzeichen nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen. Es geht speziell um Symbole der Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
WZG§4UpaepBek1991-08-22BGBl I1991, 1926Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 28. 9.1991 +++) WZG§4UpaepBek(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal(Anlage)von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006). WZG§4UpaepBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz WZG§4UpaepBekAnlageFundstelle: BGBl. I 1991, 1927)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.