Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt fest, welche Bezeichnungen, Flaggen und Kennzeichen nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen. Es geht speziell um Symbole der Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal.
Was es regelt
- Ausschluss bestimmter Bezeichnungen von der Eintragung als Warenzeichen.
- Ausschluss bestimmter Flaggen von der Eintragung als Warenzeichen.
- Ausschluss bestimmter Kennzeichen von der Eintragung als Warenzeichen.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die Warenzeichen anmelden möchten.
- Die Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal.
Eckpunkte
- Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Die Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
📄 Gesetzestext
WZG§4UpaepBek1991-08-22BGBl I1991, 1926Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 28. 9.1991 +++)
WZG§4UpaepBek(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal(Anlage)von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006).
WZG§4UpaepBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WZG§4UpaepBekAnlageFundstelle: BGBl. I 1991, 1927)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.