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Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und We

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Übertragung einer Ermächtigung an Bundesministerien, um Vorschriften zur Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten im Bereich der Strafprozessordnung zu erlassen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
StPOEGPAktÜbertrVStPOEGPAktÜbertrV2025-12-12BGBl. I2025, Nr. 324StPOEG-Papierakte-ÜbertragungsverordnungVerordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten (+++ Textnachweis ab: 17.12.2025 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 12.12.2025 I Nr. 324 von der Bundesregierung erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 17.12.2025 in Kraft. StPOEGPAktÜbertrV(XXXX)Die Bundesministerien werden ermächtigt, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Verordnungen nach Maßgabe des § 15 Absatz 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zu erlassen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.