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Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert das Soldatengesetz und betrifft insbesondere Offiziere, die als Strahlflugzeugführer eingesetzt sind. Es regelt eine spezielle Bedingung für diese Offiziere, die bereits Berufssoldaten sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
SGÄndG 71969-03-24BGBl I1969, 221Siebentes Gesetz zur Änderung des SoldatengesetzesStandGeändert durch Art. 5 G v. 22.5.1980 I 581(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.6.1980 +++) SGÄndG 7Art 1(1) (2) Absatz 1 ist auf Offiziere in Verwendungen als Strahlflugzeugführer, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu Berufssoldaten ernannt worden sind, nur dann anzuwenden, wenn diese sich damit unwiderruflich einverstanden erklärt haben. Das Einverständnis ist bis 31. Dezember 1981 oder bis zur Vollendung des siebenunddreißigsten Lebensjahrs, falls dieser Zeitpunkt später liegt, schriftlich zu erklären. SGÄndG 7Art 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.