Kurz gesagt
Dieses Gesetz ändert das Soldatengesetz und betrifft insbesondere Offiziere, die als Strahlflugzeugführer eingesetzt sind. Es regelt eine spezielle Bedingung für diese Offiziere, die bereits Berufssoldaten sind.
Was es regelt
- Die Anwendung einer Änderung des Soldatengesetzes auf bestimmte Offiziere.
- Die Notwendigkeit einer unwiderruflichen Einverständniserklärung dieser Offiziere.
- Die Frist für die Abgabe dieser Einverständniserklärung.
- Das Inkrafttreten des Gesetzes.
Wen es betrifft
- Offiziere in Verwendungen als Strahlflugzeugführer, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zu Berufssoldaten ernannt wurden.
Eckpunkte
- Absatz 1 des geänderten Soldatengesetzes ist auf die genannten Offiziere nur anwendbar, wenn sie sich unwiderruflich einverstanden erklärt haben.
- Das Einverständnis muss schriftlich erklärt werden.
- Die Frist für die Erklärung des Einverständnisses ist der 31. Dezember 1981 oder die Vollendung des siebenunddreißigsten Lebensjahrs, falls dieser Zeitpunkt später liegt.
- Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
📄 Gesetzestext
SGÄndG 71969-03-24BGBl I1969, 221Siebentes Gesetz zur Änderung des SoldatengesetzesStandGeändert durch Art. 5 G v. 22.5.1980 I 581(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.6.1980 +++)
SGÄndG 7Art 1(1)
(2) Absatz 1 ist auf Offiziere in Verwendungen als Strahlflugzeugführer, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu Berufssoldaten ernannt worden sind, nur dann anzuwenden, wenn diese sich damit unwiderruflich einverstanden erklärt haben. Das Einverständnis ist bis 31. Dezember 1981 oder bis zur Vollendung des siebenunddreißigsten Lebensjahrs, falls dieser Zeitpunkt später liegt, schriftlich zu erklären.
SGÄndG 7Art 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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