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Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführu

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Übertragung von Befugnissen an Bundesministerien, um Vorschriften zur Handhabung von papiergebundenen Akten im Bereich der Ordnungswidrigkeiten zu erlassen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
OWiGPAktÜbertrVOWiGPAktÜbertrV2025-12-12BGBl. I2025, Nr. 324OWiG-Papierakte-ÜbertragungsverordnungVerordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten (+++ Textnachweis ab: 17.12.2025 +++)Die V wurde als Artikel 2 der V v. 12.12.2025 I Nr. 324 von der Bundesregierung erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 17.12.2025 in Kraft. OWiGPAktÜbertrV(XXXX)Die Bundesministerien werden ermächtigt, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Verordnungen nach Maßgabe des § 110a Absatz 1d Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu erlassen.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.