Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers überträgt bestimmte Zuständigkeiten von einem Bundesministerium auf ein anderes. Es geht um Mutterschutz und die Gleichberechtigung von Frauen.
Was er regelt
- Die Übertragung der Zuständigkeit für Mutterschutz.
- Die Übertragung der allgemeinen Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich Frauenförderung in der Bundesverwaltung.
- Die Regelung der Einzelheiten des Übergangs zwischen den beteiligten Bundesministern.
Wen er betrifft
- Den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
- Den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
- Den Bundesminister des Innern.
Eckpunkte
- Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erhält die Zuständigkeit für Mutterschutz vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
- Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erhält die Zuständigkeit für Gleichberechtigung und Frauenförderung in der Bundesverwaltung vom Bundesminister des Innern.
- Die beteiligten Bundesminister müssen die Details des Übergangs regeln und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitteilen.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19871987-07-07BGBl I1987, 1591Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Bek. v. 7.7.1987 I 1591
BKOrgErl 1987(XXXX)Dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit werden übertragen: 1.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Mutterschutz2.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die allgemeine Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich der Frauenförderung in der Bundesverwaltung.Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
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