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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers überträgt bestimmte Zuständigkeiten von einem Bundesministerium auf ein anderes. Es geht um Mutterschutz und die Gleichberechtigung von Frauen.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19871987-07-07BGBl I1987, 1591Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 7.7.1987 I 1591 BKOrgErl 1987(XXXX)Dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit werden übertragen: 1.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Mutterschutz2.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die allgemeine Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, einschließlich der Frauenförderung in der Bundesverwaltung.Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.