Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Bildung von Bezirkspersonalräten bei bestimmten militärischen Dienststellen.
Was sie regelt
- Die Bildung von Bezirkspersonalräten.
- Die Zuordnung dieser Personalräte zu militärischen Dienststellen.
- Die Entsprechung dieser Dienststellen zu Behörden der Mittelstufe nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz.
Wen es betrifft
- Militärische Dienststellen der Bundeswehr.
- Personalräte auf Bezirksebene.
Eckpunkte
- Bezirkspersonalräte werden bei sechs spezifischen militärischen Dienststellen gebildet.
- Diese Dienststellen sind das Kommando Heer, Kommando Luftwaffe, Marinekommando, Kommando Cyber- und Informationsraum, Unterstützungskommando der Bundeswehr und Operatives Führungskommando der Bundeswehr.
- Die genannten Dienststellen entsprechen Behörden der Mittelstufe gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes.
📄 Gesetzestext
SKBPRV 2017SKBPRV2017-05-31BGBl I2017, 1506, 1519Streitkräfte-BezirkspersonalräteverordnungStandZuletzt geändert durch Art. 2 V v. 18.10.2024 I Nr. 316SonstErsetzt V 51-3-5 v. 21.8.2012 I 1804 (SKBPRV) (+++ Textnachweis ab: 14.6.2017 +++)
SKBPRV 2017SKBPRV(XXXX)Bezirkspersonalräte werden bei den folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:1.Kommando Heer,2.Kommando Luftwaffe,3.Marinekommando,4.Kommando Cyber- und Informationsraum,5.Unterstützungskommando der Bundeswehr und6.Operatives Führungskommando der Bundeswehr.
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