← Deutschland

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung darüber, welche Staaten die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes gewährleisten. Es listet spezifische Staaten auf, mit denen diese Gegenseitigkeit festgestellt wurde.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
AUG§1Abs2Bek 03-19881988-03-14BGBl I1988, 351Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 24. 3.1988 +++) AUG§1Abs2Bek 03-1988(XXXX)Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist: In den Vereinigten Staaten von Amerika: New Jersey Washington West Virginia Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. November 1987 (BGBl. I S. 2381).Der Bundesminister der Justiz

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.