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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist das zwölfte Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und regelt Übergangsbestimmungen für bestimmte Soldaten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
SGÄndG 121977-12-23BGBl I1977, 3114Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (+++ Textnachweis ab: 1. 1.1978 +++) SGÄndG 12010Art 1 und 2 SGÄndG 12030Art 3Schlußvorschriften SGÄndG 12030Art 3§ 1Auf Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt worden sind und die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden. SGÄndG 12030Art 3§ 2Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.