Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist das zwölfte Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und regelt Übergangsbestimmungen für bestimmte Soldaten.
Was es regelt
- Es regelt die Anwendung von Vorschriften für Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt wurden.
- Es legt fest, welche Vorschriften für diese Soldaten gelten, wenn sie ein Studium oder eine Fachausbildung bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen haben.
- Es bestimmt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Wen es betrifft
- Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt wurden.
- Soldaten, die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden.
Eckpunkte
- Für Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt wurden und ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
- Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
📄 Gesetzestext
SGÄndG 121977-12-23BGBl I1977, 3114Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1978 +++)
SGÄndG 12010Art 1 und 2
SGÄndG 12030Art 3Schlußvorschriften
SGÄndG 12030Art 3§ 1Auf Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt worden sind und die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
SGÄndG 12030Art 3§ 2Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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