Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers überträgt die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Abfälle und andere Stoffe von einem Ministerium auf ein anderes.
Was er regelt
- Die Übertragung einer Zuständigkeit zwischen Bundesministerien.
- Die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung.
- Die Regelung der Einzelheiten dieser Übertragung.
Wen er betrifft
- Den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
- Den Bundesminister für Verkehr.
- Den Chef des Bundeskanzleramtes.
Eckpunkte
- Die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in das Meer wird übertragen.
- Diese Zuständigkeit geht vom Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über.
- Die Einzelheiten der Übertragung müssen zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt werden.
- Diese Regelungen sind dem Chef des Bundeskanzleramtes mitzuteilen.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 1989-101989-10-25BGBl I1989, 2011Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Bek. v. 25.10.1989 I 2011
BKOrgErl 1989-10(XXXX)Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in das Meer übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.