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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers überträgt die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Abfälle und andere Stoffe von einem Ministerium auf ein anderes.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 1989-101989-10-25BGBl I1989, 2011Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 25.10.1989 I 2011 BKOrgErl 1989-10(XXXX)Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in das Meer übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.